Das Praktikum
Das Praktikum im Ergänzungsbereich des Studiengangs Bachelor of Arts und Master of Arts
Studierende unserer Hochschule müssen während ihres Studiums ein Praktikum ableisten. Das Praktikumsmodul im Bachelorstudiengang besteht aus dem Praktikum und dem Besuch der berufsorientierenden Vortragsreihe "Berufsperspektiven für Geistes- und SozialwissenschaftlerInnen". Im Masterstudiengang besteht das Modul lediglich aus dem Praktikum.
Der Karriere- und Praxisservice bietet Unterstützung bei der Suche nach Praktikumsplätzen und verfügt über mehr als 800 Kontakte zu Praktikumsgebern, welche die Studierenden gerne nutzen dürfen. Aktuelle offene Praktikumsstellen werden dem Karriere- und Praxisservice häufig direkt von den Praktikumsgebern zugesandt und über den Newsletter direkt an die Studierenden weitergeleitet.
Wir begrüßen aber auch die eigene Initiative der Studierenden bei der Suche nach Praktikumsstellen. Sollten Sie über Eigeninitiative eine Praktikumsstelle gefunden haben, müssen Sie mit der Praktikumsbeauftragten absprechen, ob das Praktikum anerkannt werden kann.
Das Praktikum kann in den folgenden Berufsfeldern erfolgen:
- Öffentlicher Dienst (Hochschule im wissenschaftlichen Bereich (u.U.) bzw. im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Bibliotheken/Archive/Dokumentationsdienste, Ministerien/Behörden/Kommunalverwaltungen, Kulturbetriebe und Kultureinrichtungen: Theater und Museen,Studien-/Berufs-/Bildungsberatung, Auswärtiger Dienst)
- Internationale Organisationen (EU, UNO, Nichtregierungsorganisationen)
- Journalismus/Publizistik; Verlagswesen
- Sozialwirtschaft (Berufsbetreuung, Soziale Beratung); Privatwirtschaft (Personalwesen, PublicRelations, Öffentlichkeitsarbeit, Unternehmenskommunikation, Marketing/Werbung, Vertrieb,Consulting)
- Fundraising, Sponsoring
- Konferenzmanagement
- Wissensmanagement
- Erwachsenenbildung
- Planung, Konzeption, Organisation
- Didaktische oder publizistische Aufbereitung von Informationen
- Empirische Sozial- und/oder Marktforschung
- Journalistische Tätigkeiten
- Redaktionelle Tätigkeiten
Geistes- und SozialwissenschaftlerInnen stehen grundsätzlich viele berufliche Wege offen. Praktika sind jedoch häufig wegweisend und bilden neben dem Studium das wichtigste Fundament für den erfolgreichen Berufseinstieg. Je nach Berufsfeld ist es empfehlenswert, mehrere Praktika zu absolvieren. Dieses gilt insbesondere für das Berufsfeld Journalismus.
FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Praktikum (Bachelor of Arts)
Wie lange muss ein Praktikum dauern?
Die Prüfungsordnungen der jeweiligen Ein-Fach-Bachelorstudiengänge geben den zeitlichen Rahmen für das Praktikum im Umfang der angegebenen ECTS vor. Dabei ist zu beachten, dass 1 ECTS äquivalent zu 30 Zeitstunden ist. Im Bachelorstudium müssen des Weiteren drei Vorträge im Rahmen der Vortragsreihe 'Berufsperspektiven für Geisteswissenschaftlerinnen und Geisteswissenschaftler' gehört werden. Der Besuch der Vortragsreihe ist für Masterstudierende nicht verpflichtend.
Was muss im Praktikumsbericht stehen?
Für die Studiengänge Zwei-Fach-Bachelor of Arts, Ein-Fach-Bachelor of Arts Gesellschaftswissenschaften und Literatur- und Sprachwissenschaft gelten inhaltlich die gleichen Kriterien.
Zunächst stellen Sie kurz das Unternehmen vor, bei dem Sie Ihr Praktikum gemacht haben. Beschreiben Sie dann, welche Tätigkeiten Sie während des Praktikums ausgeführt haben. Dann beurteilen Sie bitte den Praktikumsgeber hinsichtlich der Qualität von Betreuung und Praktikantenprogramm. Reflektieren Sie dann, inwieweit das Praktikum zu Ihrer Berufsorientierung beigetragen hat und welche Schritte Sie unternehmen möchten, um Ihrem Berufsziel näher zu kommen.
Zur Erstellung des Praktikumsberichts können Sie diese WORD-Formatvorlage benutzen. Der Bericht muss mind. fünf Seiten und darf höchstens sieben Seiten umfassen
Wie muss der Praktikumsbericht formal aussehen?
Zur Erstellung des Praktikumsberichts der Studiengänge Zwei-Fach-Bachelor of Arts, Ein-Fach-Bachelor of Arts Gesellschaftswissenschaften und Literatur- und Sprachwissenschaft gelten die gleichen Richtlinien zur Erstellung des Praktikumsberichts.
Auf der ersten Seite sollten Ihre persönlichen Angaben stehen und die Angaben Ihres Praktikumsgebers. Zu den Informationen des Praktikumsgebers gehört auch der Name des Praktikumsbetreuers. Der Bericht muss mind. fünf Seiten und höchstens sieben Seiten Fließtext umfassen. Orientieren können Sie sich an der Formatvorlage.
Ansonsten bitten wir darum, folgende Kriterien einzuhalten:
- Zeilenabstand: Einfach
- Schriftgröße: 12 pt
- Schriftart: Times New Roman
- Seitenränder: 2 cm links, 2,5 cm rechts
Wie verläuft die Anerkennung für das Berufsorientierende Praktikum?
Folgendes Prozedere gilt für die Studiengänge Bachelor of Arts Gesellschaftswissenschaften, Literatur- und Sprachwissenschaft.
Sie reichen dem/der Praktikumsbeauftragten der Philosophischen Fakultät den Praktikumsbericht und eine Kopie des Praktikumszeugnisses ein - unter Coronabedingungen online per E-Mail. Anhand der Teilnehmerliste der Vortragsreihe „Berufsperspektiven für Geisteswissenschaftlerinnen und Geisteswissenschaftler“ und einem kurzen mündlichen Bericht zu den drei Pflichtveranstaltungen wird Ihre Teilnahme an der Veranstaltung überprüft.
Im Bachelor of Arts Studiengang Gesellschaftswissenschaften erhalten Sie für das Praktikum (nachgewiesen durch den Praktikumsbericht und das qualifizierte Praktikumszeugnis) und für die Teilnahme an der Vortragsreihe 'Berufsperspektiven für Geisteswissenschaftlerinnen und Geisteswissenschaftler" 8 CP.
Im Bachelor of Arts Studiengang Literatur- und Sprachwissenschaft erhalten Sie für das Praktikum (nachgewiesen durch den Praktikumsbericht und das qualifizierte Praktikumszeugnis) und für die Teilnahme an der Vortragsreihe 'Berufsperspektiven für Geisteswissenschaftlerinnen und Geisteswissenschaftler" 7 CP.
Kann ich Praktika, die ich bereits vor dem Studium gemacht habe, anerkennen lassen?
Wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden, ist dieses möglich. Sie sollten in diesem Fall Kontakt mit dem/der Praktikumsbeauftragten der Philosophischen Fakultät aufnehmen, die dann im Einzelfall darüber entscheidet.
Kann ich Praktika, die ich während des Urlaubssemester gemacht habe als Pflichtpraktikum anerkennen lassen?
Seit dem Wintersemester 2015/16 können auch Praktika aus dem Urlaubssemester anerkannt werden. Das Urlaubssemester beantragen Sie im Studierendensekretariat.
Wie finde ich einen Praktikumsplatz?
Viele Unternehmen haben auf Ihrer Website eine Kategorie zu Praktika. Dort können Sie erfahren, welche Praktika möglich sind und wer der Ansprechpartner bzw. die Ansprechpartnerin im Unternehmen ist. Des Weiteren verfügen Berufsverbände über Adresslisten und Kontaktdaten, die meistens auf den Websites der Berufsverbände verfügbar sind oder in Printform angefordert werden können. Viele Praktikumsstellen werden auch ausgeschrieben, so dass Stellenanzeigen in Fachzeitschriften oder in Praktikumsbörsen des Internets veröffentlicht werden.
Einige Stellen werden auch direkt der Philosophischen Fakultät gemeldet. Viele davon werden über die Mailingliste veröffentlicht. Die Fakultät verfügt darüber hinaus über eine Datenbank von ca. 800 offiziellen Praktikumsgebern. Beim Karriere- und Praxisservice können Sie sich somit, Kontaktadressen zu Ihrem gewünschten Tätigkeitsfeld abholen.
Gibt es Praktikumsgeber, die nicht akzeptiert werden?
Ja. Leider haben wir in einzelnen Fällen die Erfahrung gemacht, dass den Praktikantinnen und Praktikanten keine adäquatenTätigkeiten angeboten wurden. Praktikumsgeber, die in dieser Hinsicht auffallen, werden nicht mehr als Praktikumsgeber akzeptiert. Bitte kontaktieren Sie vor Antritt des Praktikums immer den/die Praktikumsbeauftragte, um sicherzustellen, ob Ihr Praktikum bei dem von Ihnen ausgesuchten Praktikumsgeber nach dem Praktikum anerkennbar ist.
Maßgeblich ist immer, dass ein fachnahes Praktikum auch fachgerecht von dem Praktikumsgeber begleitet werden kann.
Worauf sollte ich bei der Auswahl eines Praktikumsplatzes achten?
Das Praktikum soll Ihnen den Weg in das berufliche Leben öffnen. Deswegen sollten Sie bei der Auswahl eines Praktikumsplatzes folgende Fragen klären:
- Was möchte ich mit dem Praktikum erreichen? (Einblick in die Berufswelt, in eine bestimmte Branche nehmen etc.)
- Was möchte ich während des Praktikums lernen?
- Um welche Aufgaben, Inhalte und Tätigkeiten wird es in dem Praktikum gehen?
- Stimmen sie mit meinen Fähigkeiten und Interessen überein.
Vor Antritt eines Praktikums müssen Sie darauf achten, dass im Vorstellungsgespräch auch die Praktikumsinhalte und – aufgaben festgelegt werden und ein Praktikumsbetreuer bzw. Praktikumsbetreuerin vorhanden ist.
Gibt es eine finanzielle Förderung für Auslandspraktika?
Es gibt die Option, finanzielle Unterstützung für ein Auslandspraktikum zu beantragen.
Das Förderprogramm heißt Erasmus+Praktikum. Eine Voraussetzung zum Erhalt der Förderung ist, dass das Praktikum mind. 60 Tage dauert und in einem Erasmus+ Förderland stattfindet. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website Erasmus+ der RWTH. Ansprechpartnerin ist: Frau Birgit Thun, M. A., Abteilung 2.3 Mobilität, Dezernat für Internationale Hochschulbeziehungen.
FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Praktikum (Master of Arts)
Wie lange muss das Pflichtpraktikum dauern?
Die Prüfungsordnungen geben stets den zeitlichen Rahmen für das Praktikum im Umfang der angegebenen ECTS vor. Dabei ist zu beachten, dass 1 ECTS äquivalent zu 30 Zeitstunden ist. Im Masterstudiengang Politikwissenschaft muss ein Praktikum im Umfang von 10 ECTS absolviert werden, das entspricht einem Praktikum von 300 Stunden.
Wie muss ein Praktikumsbericht inhaltlich und formal beschaffen sein?
Inhalt
Zunächst stellen Sie kurz das Unternehmen vor, bei dem Sie Ihr Praktikum gemacht haben. Beschreiben Sie dann, welche Tätigkeiten Sie während des Praktikums ausgeführt haben. Dann beurteilen Sie bitte den Praktikumsgeber hinsichtlich der Qualität von Betreuung und Praktikantenprogramm. Reflektieren Sie dann, inwieweit das Praktikum Ihrer Berufsorientierung bestärkt und die Chancen auf den Berufseintritt gefördert hat. Schildern Sie, was Sie jetzt noch unternehmen müssen, um in Ihrem Wunschberuf unterzukommen.
Formalia
Auf der ersten Seite sollten Ihre persönlichen Angaben stehen und die Angaben Ihres Praktikumsgebers. Zu den Informationen des Praktikumsgebers gehört auch der Name des Praktikumsbetreuers. Orientieren können Sie sich an der Formatvorlage. Der Bericht sollte 5-7 Seiten Fließtext umfassen.
Ansonsten bitten wir darum, folgende Kriterien einzuhalten:
- Zeilenabstand: Einfach
- Schriftgröße: 12 pt
- Schriftart: Times New Roman
- Seitenränder: 2 cm links, 2,5 cm rechts
Wie verläuft die Anerkennung des Praktikums?
Sie reichen der Praktikumsbeauftragten der Philosophischen Fakultät den Praktikumsbericht und eine Kopie des Praktikumszeugnisses ein, das Original des Zeugnisses legen Sie vor. Bitte sprechen Sie das Praktikum vor dem Antritt mit der Praktikumsbeauftragten ab.
Kann ich Praktika aus dem Urlaubssemester anerkennen lassen?
Seit dem Wintersemester 2015/16 können auch Praktika aus dem Urlaubssemester anerkannt werden. Das Urlaubssemester beantragen Sie im Studierendensekretariat.
Wie finde ich eine Praktikumsstelle?
Einige Stellen werden auch direkt der Philosophischen Fakultät gemeldet. Viele davon werden über die Mailingliste veröffentlicht. Die Fakultät verfügt darüber hinaus über eine Datenbank von ca. 800 offiziellen Praktikumsgebern. Beim Karriere- und Praxisservice können Sie sich somit, Kontaktadressen zu Ihrem gewünschten Tätigkeitsfeld abholen.
Gibt es Praktikumgeber, die nicht akzeptiert werden bzw. Praktikumsstellen, die nicht akzeptiert werden?
Ja. Leider haben wir in einzelnen Fällen die Erfahrung gemacht, dass den Praktikantinnen und Praktikanten keine adequatenTätigkeiten angeboten wurden, obwohl vorab vorgegeben wurde, eine fachnahe Praktikumsstelle anzubieten. Praktikumsgeber, die in dieser Hinsicht aufgefallen sind, werden nicht mehr als Praktikumsgeber akzeptiert. Bitte kontaktieren Sie vor Antritt des Praktikums immer die Praktikumsbeauftragte, um sicherzustellen, ob das Praktikum anerkennbar ist.
In manchen Fällen wird zwar der Praktikumsgeber grundsätzlich akzeptiert. Jedoch können bei der entsprechenden Einrichtung nur an spezifischen Stellen fachgerechte Betreuung geleistet werden. Zum Beispiel könnte ein Unternehmen das zwar ein Archiv hat, aber keinen Archivar, das Praktikum nicht fachgerecht begleiten. In diesem Falle wäre ein Praktikum in dem Bereich der Organisation nicht anerkennbar.
Maßgeblich ist immer, dass ein fachnahes Praktikum auch fachgerecht von dem Praktikumsgeber begleitet werden kann.
Worauf sollte ich bei der Auswahl des Praktikumsplatzes achten?
- Hilft mir das Praktikum beim Übergang vom Studium in den Beruf?
- Was möchte ich während des Praktikums lernen?
- Um welche Aufgaben, Inhalte und Tätigkeiten wird es in dem Praktikum gehen?
- Stimmen sie mit meinen Fähigkeiten und Interessen überein.
Vor Antritt eines Praktikums müssen Sie darauf achten, dass im Vorstellungsgespräch auch die Praktikumsinhalte und – aufgaben festgelegt werden und eine fachnahe Betreuung vorhanden ist.