Nachmeldung

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Aljoscha Merk

Koordinator Prüfungsausschuss Lehramt (Vertr.)

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+49 241 80 96373

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In manchen Fällen ist eine systemseitige Prüfungsanmeldung über RWTHonline nicht möglich.

An dieser Stelle finden Sie Handlungsinformationen und wichtige Hinweise zum Thema Prüfungsanmeldung und Nachmeldung

 

Wichtige Fragen zum Thema "Nachmeldung/Prüfungsanmeldung"

Was muss ich tun, wenn ich mich zu einer Prüfung nicht anmelden kann?

Kontaktieren Sie umgehend – in jedem Fall noch innerhalb der Anmeldefrist – die zuständigen Ansprechpersonen im jeweiligen Fach.

Sollten diese die Anmeldung für Sie tätigen, sind Sie verpflichtet, die Anmeldung im Anschluss zu kontrollieren und Fehler umgehend anzuzeigen. Fehler müssen auch in diesem Fall vor Prüfungsbeginn korrigiert werden.

Sollten die zuständigen Fachvertreter Ihnen nicht weiterhelfen können, melden sie sich bitte bei der zuständigen Referentin des Prüfungsausschusses.

Wichtig! Geben Sie bei diesen Anfragen immer folgende Informationen an:

  • Name
  • Matriktelnummer
  • Studiengang
  • Information zu der Veranstaltung (Titel, Dozent, Modul, Prüfungsdatum).

Kann ich mich zu einer Prüfung noch anmelden, wenn die Anmeldefrist bereits verstrichen ist?

Dies ist in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Kontaktieren Sie in diesem Fall unverzüglich den zuständigen Prüfungsausschuss, um den Sachverhalt zu klären.

Geben Sie bei diesen Anfragen immer folgende Informationen an:

  • Name 
  • Matrikelnummer
  • Studiengang
  • Information zu der Veranstaltung (Titel, Dozent, Modul, Prüfungsdatum).

Kann ich an einer Prüfung teilnehmen, zu der ich mich nicht angemeldet habe?

Nein. Ohne Anmeldung sind Sie nicht prüfungsberechtigt.

Was passiert, wenn ich eine Prüfung absolviert habe, ohne dass ich dafür angemeldet war?

Die Leistung verfällt.

Aus Gründen der Gleichbehandlung aller Studierender kann die Leistung nicht nachträglich angerechnet werden.