Widerspruch
Beratungsempfehlung
Wir empfehlen Ihnen, in Widerspruchsfällen Kontakt aufzunehmen und zunächst zu einem Beratungsgespräch vorbei zu kommen.
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Gegen Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten ist ein Widerspruch zulässig.
Wichtige Fragen zum Thema "Widerspruch"
Bis wann kann ich Widerspruch einlegen?
Ein Widerspruch ist innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe der jeweiligen Entscheidung schriftlich oder zur Niederschrift bei dem jeweiligen Prüfungsausschuss einzulegen.
Wie lange dauert ein Widerspruchsverfahren?
Über Widersprüche entscheidet immer der Prüfungsausschuss.
Dieser tagt in der Regel drei Mal innerhalb der Vorlesungszeit. Je nachdem, wann Sie Ihren Widerspruch einreichen, kann somit die Bearbeitungszeit mehrere Wochen oder Monate in Anspruch nehmen.
Wie lege ich einen schriftlichen Widerspruch ein?
Sie müssen ein Schreiben aufsetzen, in dem Sie explizit Widerspruch einlegen:
- In diesem sollten Sie Anführen, gegen welche Entscheidung Sie Widerspruch einlegen und warum.
- Des Weiteren sollten Sie Ihre Kontaktdaten, Ihre Matrikelnummer und Ihren Studiengang angeben.
- Nachweise, die Ihre Begründung stützen, können dem Schreiben beigefügt werden.
- Das Schreiben ist mit einer urschriftlichen Unterschrift zu versehen und muss fristgerecht beim Prüfungsausschuss eingehen.