Informationen zum Magisterstudiengang
Studierende konnten von 1973 bis zum Wintersemester 2014/2015 an der Philosophischen Fakultät der RWTH Aachen einen Magisterstudiengang absolvieren.
Die Magisterprüfung ist eine Hochschulprüfung und bildet einen ersten, auf berufliche Tätigkeiten vorbereitenden Abschluss des Magisterstudiums der Philosophischen Fakultät. Durch die Magisterprüfung werden die Fähigkeit zu selbständigem wissenschaftlichem Arbeiten sowie gründliche Fachkenntnisse in den gewählten Fächern festgestellt.
War die Magisterprüfung bestanden, verlieh die Philosophische Fakultät den akademischen Grad „Magistra Artium“ beziehungsweise „Magister Artium“, abgekürzt „M.A.“.
Der Abschluss eines Magisterstudiengangs ist gleichwertig zu dem Abschluss eines Master of Arts-Studiengang.
FAQ zum Magisterstudiengang
Wie kann ich meine Einzelleistungen aus dem Magisterstudiengang nachweisen?
Einzelleistungen können durch die Vorlage der Prüfungsbescheinigungen nachgewiesen werden, die Sie während Ihres Magisterstudiums gesammelt haben.
Die Philosophische Fakultät hat keinen Datenpool, um ein Transcript of Records über die von Ihnen erbrachten Einzelleistungen ausstellen zu können.
Sofern Sie die gesammelten Scheine nicht mehr besitzen, können Sie auf die Prüfungsordnung verweisen. Alle Prüfungsordnungen sind in den Amtlichen Bekanntmachungen oder im Archiv der Amtlichen Bekanntmachungen der RWTH zu finden.
In den Prüfungsordnungen ist festgelegt, wie das Magisterstudium aufgebaut war und welche Prüfungsleistungen zum Bestehen notwendig waren.
Wie kann ich die Wertigkeit meines Magisterstudiengangs nachweisen?
An vielen Einrichtungen und Behörden ist der akademische Grad „Magister Artium“ kein Begriff mehr. Wir stellen Ihnen daher eine Bescheinigung zur Verfügung, mit der Sie die Gleichwertigkeit zum „Master of Arts“ nachweisen können.