Promotion
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Die Philosophische Fakultät der RWTH Aachen hat das Recht der Promotion.
Durch die Promotion wird eine über das allgemeine Studienziel hinausgehende Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nachgewiesen. Diese Befähigung wird festgestellt aufgrund
- einer Dissertation, einer beachtlichen schriftlichen Arbeit, die einen Fortschritt des Standes der wissenschaftlichen Erkenntnis darstellt,
- und einer mündlichen Prüfung.
Zu Beginn Ihres Promotionsprojektes ist ein Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 11 der Promotionsordnung zu stellen.
Nach der Zulassung zur Promotion müssen Sie sich beim Center for Doctoral Studies (CDS) registrieren.
Wichtige Merkblätter und Muster-Dokumente
Im Merkblatt "Promotion" finden Sie viele Hinweise für das Einreichen der Dissertation.
Wir haben auch verschiedene Word-Dokumente für Sie erstellt, die Sie beim Einreichen der Dissertation nutzen können:
Muster für die Einreichung des Promotionsgesuchs
Muster für den Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion
Titelblatt 1 der Dissertationsausfertigung beim Einreichen des Promotionsgesuchs
Titelblatt 2 der Dissertationsausfertigung bei der Ablieferung der vorgeschriebenen Pflichtexemplare
Bei erfolgreichem Abschluss verleiht die Philosophische Fakultät den Grad einer Doktorin beziehungsweise eines Doktors der Philosophie, kurz: Dr. phil.
Code of Conduct
Promovendinnen und Promovenden müssen sich nach dem Verhaltenskodex der Philosophischen Fakultät der RWTH Aachen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis richten.
Bei Stellung des Promotionsgesuchs ist eidesstattlich zu versichern, dass der Code of Conduct eingehalten wurde.
Die Promotionsordnung
Die Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät vom 6.3.2008 liegt in der Fassung der 11. Ordnung zur Änderung der Promotionsordnung vom 14.11.2017 veröffentlicht als Gesamtfassung vor.