Nachwuchsförderung an der Philosophischen Fakultät
Den akademischen Nachwuchs zu fördern ist ein wichtiges Anliegen der Philosophischen Fakultät, das seitens der RWTH vielfach unterstützt wird.
Neben dem strukturierten Promotionsprogramm bietet die Philosophische Fakultät ein eigenes Nachwuchsprogramm an.
Darüber hinaus bietet das Nachwuchsforum eine Plattform für den regelmäßigen Austausch der interessierten wissenschaftlichen Mitarbeitenden, Stipendiatinnen und Stipendiaten der Philosophischen Fakultät. Neben dem fachlichem Austausch über aktuelle und geplante Forschungsprojekte liegen die weiteren Schwerpunkte des Nachwuchsforums auf Forschungsmethoden und -strategien sowie dem Austausch über die Lehre.
Nachwuchsprogramm der Philosophischen Fakultät
Das Nachwuchsprogramm – Gemeinsam.Weiter.Denken – hat das Ziel, die internationale Vernetzung und Drittmittelbefähigung des wissenschaftlichen Nachwuchses der Philosophischen Fakultät zu unterstützen.
Gefördert werden wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und MItarbeiter der Philosophischen Fakultät der RWTH Aachen, die eine Promotion oder Habilitation als Qualifikationsziel verfolgen. Ferner sind Stipendiatinnen und Stipendiaten der Graduiertenförderung der RWTH antragsberechtigt, die ein Forschungsprojekt an der Philosophischen Fakultät der RWTH verfolgen.
Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet die Kommission Nachwuchsförderung.
Gefördert werden:
- Reisen im Zusammenhang mit dem Qualifikationsvorhaben (Tagungen, Workshops, Aufenthalte an anderen Universitäten)
Anträge jeweils zum 15. April und 30. September jeden Jahres - Internationale Tandems, welche die Expertise der/des Antragstellers/in und eines/r internationalen, erfahreneren Projektpartners/in zusammenbringen
Anträge jeweils zum 15. April eines Jahres für das Folgejahr - Ausrichten von Tagungen mit 10 bis 15 Vorträgen und vorzugsweise internationaler und/oder interdisziplinärer Ausrichtung, die die Einbindung von Nachwuchswissenschaftler/innen in die Scientific Community zu fördern
Anträge jeweils zum 15. Juni für das Folgejahr - Weiterbildungsmaßnahmen zur Förderung der Drittmittelfähigkeit des wissenschaftlichen Nachwuchses
- Unterstützung von Antragsstellungen
Anträge jeweils zum 15. April und 30. September jeden Jahres