Habilitation

 

Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung der Fähigkeit, ein wissenschaftliches Fach selbstständig und verantwortlich in Forschung und Lehre zu vertreten (Lehrbefähigung). 

Mit der Habilitation erwirbt man die Lehrbefugnis, die Venia Legendi, in dem Fach, für das die Lehrbefähigung ausgesprochen wird, und das Recht, die Bezeichnung "Privatdozentin" beziehungsweise "Privatdozent" zu führen.

Habilitationsvorhaben

Die Habilitationsordnung der Philosophischen Fakultät vom 8.1.2008 regelt alle Belange einer Habilitation und liegt in der Fassung der 1. Ordnung zur Änderung der Habilitationsordnung vom 2.1.2012 veröffentlicht als Gesamtfassung vor.

Das Dekanat ist frühzeitig über eine beabsichtigte Antragstellung nach § 4 der Habilitationsordnung und über den Gegenstand der geplanten schriftlichen Habilitationsleistung in Kenntnis zu setzen. Erste Ansprechpartnerin ist Simone Stapelberg.