Die Philosophische Fakultät der RWTH Aachen hat das Recht der Promotion.
Durch die Promotion wird eine über das allgemeine Studienziel hinausgehende Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit nachgewiesen.
Die Befähigung wird aufgrund einer beachtlichen schriftlichen Arbeit (Dissertation), die einen Fortschritt des Standes der wissenschaftlichen Erkenntnis darstellt, und einer mündlichen Prüfung festgestellt.
Bei erfolgreichem Abschluss verleiht die Philosophische Fakultät den Grad einer Doktorin bzw. eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.).