Fakultätsrat

 

Sitzungstermine im WS 23/24

25.  Oktober 2023
22.  November 2023
13.  Dezember 2023
10.  Januar 2024
(Sondersitzung, einziger TOP: „Verausgabung der QV-Mittel“)

31.  Januar 2024  

Die Sitzungen beginnen um 14:30 Uhr, soweit nichts anderes angekündigt wird.
 

 

Der Fakultätsrat ist das oberste beschlussfassende Organ der Fakultät. Er entscheidet über alle Angelegenheiten der Fakultät.

In den Verantwortungs- und Aufgabenbereich des Fakultätsrats fallen unter anderem

  • die Wahl des Dekanats,
  • die Beschlussfassung über grundsätzliche Angelegenheiten der Forschung, der Lehre und des Studiums in der Fakultät,
  • der Erlass und die Änderung von Prüfungs- und Studienordnungen,
  • die Verleihung akademischer Grade,
  • der Erlass und die Änderung von Promotions- und Habilitationsordnung,
  • die Durchführung von Promotionen und Habilitationen,
  • Berufungsvorschläge,
  • die Bildung von Komissionen und Ausschüssen der Fakultät,
  • Erteilung der Berechtigung zur selbstständigen Lehre,
    Formular zur Beantragung der selbstständigen Lehre,
  • Erteilung von Lehraufträgen,
    Formular zur internen Beantragung und Vorlage im Fakultätsrat).

Der Fakultätsrat setzt sich wie folgt zusammen:

  • sieben Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrer
  • zwei wissenschaftliche Mitarbeitende
  • eine nicht wissenschaftliche Mitarbeiterin beziehungsweise ein nicht wissenschaftlicher Mitarbeiter
  • drei Studierende.

Darüber hinaus zählen die Mitglieder des Dekanats zum Fakultätsrat, allerdings ohne Stimmrecht. Auch die Fakultätsvertreterin der Gleichstellungsbeauftragten ist Mitglied des Fakultätsrats, ebenfalls ohne Stimmrecht.