Fakultätsrat
Sitzungstermine im WS 23/24
25. Oktober 2023
22. November 2023
13. Dezember 2023
10. Januar 2024
(Sondersitzung, einziger TOP: „Verausgabung der QV-Mittel“)
31. Januar 2024
Die Sitzungen beginnen um 14:30 Uhr, soweit nichts anderes angekündigt wird.
Der Fakultätsrat ist das oberste beschlussfassende Organ der Fakultät. Er entscheidet über alle Angelegenheiten der Fakultät.
In den Verantwortungs- und Aufgabenbereich des Fakultätsrats fallen unter anderem
- die Wahl des Dekanats,
- die Beschlussfassung über grundsätzliche Angelegenheiten der Forschung, der Lehre und des Studiums in der Fakultät,
- der Erlass und die Änderung von Prüfungs- und Studienordnungen,
- die Verleihung akademischer Grade,
- der Erlass und die Änderung von Promotions- und Habilitationsordnung,
- die Durchführung von Promotionen und Habilitationen,
- Berufungsvorschläge,
- die Bildung von Komissionen und Ausschüssen der Fakultät,
- Erteilung der Berechtigung zur selbstständigen Lehre,
Formular zur Beantragung der selbstständigen Lehre, - Erteilung von Lehraufträgen,
Formular zur internen Beantragung und Vorlage im Fakultätsrat).
Der Fakultätsrat setzt sich wie folgt zusammen:
- sieben Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrer
- zwei wissenschaftliche Mitarbeitende
- eine nicht wissenschaftliche Mitarbeiterin beziehungsweise ein nicht wissenschaftlicher Mitarbeiter
- drei Studierende.
Darüber hinaus zählen die Mitglieder des Dekanats zum Fakultätsrat, allerdings ohne Stimmrecht. Auch die Fakultätsvertreterin der Gleichstellungsbeauftragten ist Mitglied des Fakultätsrats, ebenfalls ohne Stimmrecht.