Nachteilsausgleich
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Chronisch Kranke und Studierende mit Behinderung haben in manchen Fällen einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich für Prüfungssituationen.
Allgemeine Regelungen finden Sie in den Handreichungen der Zentralen Hochschulverwaltung.
Den Nachteilsausgleich können Sie formlos beantragen, ein Muster eines formlosen Nachteilsausgleich-Antrags haben wir für Sie vorbereitet.
Bitte beachten Sie.
Die Prüfung und Bearbeitung Ihres Antrages und die Umsetzung des Nachteilsausgleichs kann bis zu drei Monate dauern.
Wichtige Fragen zum Thema "Nachteilsausgleich"
Was muss ich tun, um einen Nachteilsausgleich zu erwirken?
- Lassen Sie sich von der Referentin des zuständigen Prüfungsausschusses beraten.
- Lassen Sie sich von Ihrem Arzt ein ärztliches Gutachten ausstellen.
- Setzen Sie einen formlosen Antrag an den zuständigen Prüfungsausschuss auf.
- Reichen Sie beide Dokumente beim zuständigen Prüfungsausschuss ein.
Bis wann muss ich einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen?
Stellen Sie den Antrag
- möglichst zu Beginn des Semesters und
- vor Anmeldung der jeweiligen Prüfungsleistung,
für die der Nachteilsausgleich erwirkt werden soll.
Welche Informationen müssen Ihr Antrag und das ärztliche Gutachten enthalten?
- Diagnose
- Seit wann besteht die Erkrankung?
- Seit wann behandelt der bescheinigende Arzt diese Erkrankung bei Ihnen?
- Wie ist der bisherige Verlauf der Erkrankung?
- Wie sehen die aktuellen und künftigen Behandlungsmaßnahmen aus?
- Wie äußert sich die gesundheitliche Beeinträchtigung in der konkreten Prüfungssituation?
- Prognose über den weiteren Verlauf bzw. die Entwicklung der Erkrankung
- Ggf. Vorschläge zur Kompensation der durch die gesundheitlichen Beeinträchtigung entstehenden Nachteile in der konkreten Prüfungssituation.