Anerkennungsverfahren
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Dauer der Bearbeitung
Die Prüfung und Bearbeitung Ihres Antrages und die Umsetzung des Nachteilsausgleichs kann bis zu drei Monate dauern.
Prüfungsleistungen, die in einem Vor- oder Parallelstudium oder im Rahmen eines Auslandssemesters erbracht wurden, können auf Antrag an den Prüfungsausschuss angerechnet werden.
Wichtige Informationen zu diesem Thema erhalten Sie beim International Office und sind in der Übergreifenden Prüfungsordnung der RWTH zu finden.
Wichtige Fragen zum Thema "Anerkennungsverfahren"
Welche Leistungen können angerechnet werden?
Es können komplette Module oder einzelne Prüfungsleistungen angerechnet werden.
Die bereits erworbenen Leistungen müssen hinsichtlich des Inhalts, Umfangs und der Anforderungen mit den geforderten Leistungen weitestgehend übereinstimmen, damit sie angerechnet werden können.
Was muss ich dafür tun?
Sie müssen beim zuständigen Prüfungsausschuss einen Antrag auf Anerkennung stellen. In dem Antrag sollten Sie ausschließlich die Leistungen anführen, die Sie sich anrechnen lassen möchten, denn nur diese Leistungen werden bei der Prüfung Ihres Antrags berücksichtigt.
Zusätzlich zu Ihrem Antrag müssen Sie einen verifizierten Nachweis über die von Ihnen zur Anerkennung beantragten Leistungen einreichen. Dafür können Sie zum Beispiel die beglaubigte Kopie Ihres Zeugnisses oder ein gestempeltes Transcript of Records einreichen. Originaldokumente können Sie in der Sprechzeit vorlegen.
Sollten Sie Leistungen aus einem Auslandssemester zur Anerkennung beantragen, reichen Sie bitte ebenfalls einen ausgefüllten Statistikbogen mit ein.
Wie kann ich mir zusätzliche Prüfungsleistungen anrechnen lassen?
- Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie während Ihres Studiums freiwillig und zusätzlich zu den Leistungen in Ihrem Studiengang absolviert haben, können auf Antrag an das Zentrale Prüfungsamt als Zusatzleistungen auf Ihr Zeugnis mit aufgenommen werden. Sie werden dort mit CP und Note angeführt, fließen aber nicht in Ihre Abschlussnote mit ein.
- Leistungen, die Sie während eines Auslandssemesters absolviert haben und die Sie nicht für Ihren Studiengang anrechnen lassen können oder wollen, können Sie ebenfalls als Zusatzleistungen anrechnen lassen. Dazu müssen Sie jedoch einen Antrag auf Anerkennung beim zuständigen Prüfungsausschuss stellen. Vermerken Sie in dem Antragsformular bitte entsprechend, dass Sie die angeführten Leistungen als Zusatzleistungen anrechnen lassen möchten.
Hinweis:
Leistungen aus einem Vor- oder Parallelstudium können nicht als Zusatzleistungen angerechnet werden.
Was muss ich bei der Ausfüllung des Antrags auf Anerkennung berücksichtigen?
- Bitte verwenden Sie das Antragformular der Philosophischen Fakultät.
- Füllen Sie den Antrag vollständig und leserlich aus, und reichen Sie ihn mit urschriftlicher Unterschrift ein.
- Nur die Leistungen werden bei der Anerkennung berücksichtigt, die Sie explizit in dem Antrag nennen.
- Es obliegt Ihnen, ob Sie einen Vorschlag für die Anerkennung machen möchten oder nicht.
Wenn Sie einen Vorschlag machen, wird in erster Linie geprüft, ob die Leistung dementsprechend angerechnet werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, wird geprüft, ob die Leistung für einen anderen Bereich angerechnet werden kann. Wenn Sie letzteres ausschließen möchten, machen Sie dies bitte in Ihrem Antrag kenntlich.
- Wenn Sie sehr viele Leistungen zur Anerkennung beantragen und damit möglichst viele CP abdecken möchten, empfiehlt es sich, keine Vorschläge zu machen, da die Leistungen dann flexibler angerechnet werden können, sodass unter Umständen eine größere Anzahl an Leistungen abgedeckt werden kann.
Wann stelle ich einen Antrag auf Anerkennung?
Der Antrag auf Anerkennung kann jederzeit gestellt werden. Bereits erbrachte Prüfungsleistungen können nicht durch eine Anerkennung überschrieben werden.
Wenn Sie durch die Anerkennung eine Einstufung in ein höheres Fachsemester erzielen wollen, um sich in den Studiengang einschreiben zu können, sollten Sie den Antrag spätestens zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung einreichen.
Bitte beachten Sie: Die Bearbeitung des Antrags kann unter Umständen drei Monate Zeit in Anspruch nehmen.
Wie kann ich mich in ein höheres Fachsemester einstufen lassen?
Die Einstufung in ein höheres Fachsemester bedingt, dass Sie in dem gewählten Fach bereits Prüfungsleistungen in einem größeren Umfang erbracht haben und Ihnen diese Leistungen auch für den Studiengang angerechnet werden können, in den Sie sich einschreiben möchten. Man rechnet mit etwa 30 CP für ein Semester.
Bei der Einstufungsempfehlung werden nur die Leistungen berücksichtigt, die Sie zur Anerkennung beantragt haben.
Wie kann ich mir ein Pflichtpraktikum anerkennen lassen?
Pflichtpraktika werden je nach Studiengang vom Karriere- und Praxisservice im Dekanat der Philosophischen Fakultät anerkannt oder vom zuständigen Fachstudienberater des Studiengangs.