Prüfungsordnungswechsel B.A. Psychologie
In Ihrem Studiengang gibt es aktuell mehrere Prüfungsordnungen. Wenn Sie noch nicht in die neue Prüfungsordnung gewechselt sind, haben Sie die Möglichkeit einen Wechsel beim Prüfungsausschuss zu beantragen.
Alle Wichtigen Informationen und Links finden Sie im Informationsschreiben.
Das Antragsformular für den Wechsel können Sie hier runterladen.
Kontakt
Name
Janne Wirtz
Ansprechpartnerin für den Prüfungsausschuss
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Wichtige Fragen zum Thema Prüfungsordnungswechsel
Wann kann ich einen Prüfungsordnungswechsel beantragen
Wenn Sie zum Wintersemester in eine neue Prüfungsordnung wechseln wollen, muss Ihr Antrag im vorherigen Sommersemester gestellt und bis zum 15.08. beim Prüfungsausschuss eingegangen sein.
Wenn Sie zum Sommersemester in eine neue Prüfungsordnung wechseln wollen, muss Ihr Antrag im vorherigen Wintersemester gestellt und bis zum 15.02. beim Prüfungsausschuss eingegangen sein.
An wen wende ich mich bei Fragen zum Prüfungsordnungswechsel?
Bei inhaltlichen Fragen zur neuen Prüfungsordnung oder bei Fragen zur Semesterplanung wenden Sie sich bitte an die zuständige Fachstudienberaterung.
Bei rechtlichen Fragen oder Fragen zum Antragsformular wenden Sie sich bitte an den zuständigen Prüfungsausschusses.
Wo reiche ich den Antrag ein?
Der Antrag ist mit urschriftlicher Unterschrift einzureichen.
Sie können ihn per Post an den zuständigen Prüfungsausschuss senden oder in den Briefkasten des Dekanats der Philosophischen Fakultät einwerfen.
Kann der Antrag abgelehnt werden?
In seltenen Ausnahmefällen kann dies passieren. Anträge, in denen z.B. falsche Angaben gemacht wurden, können nicht genehmigt werden.